Elektronische Baueingabe in ZH, BE, LU und AG
Im Kanton Zürich laufen ab 1. April 2027 alle Baugesuche über eBaugesucheZH. Bern (Pflicht seit 1. März 2022), Luzern und Aargau arbeiten ebenfalls mit digitalen Portalen; Bern und der Kanton Luzern verlangen zusätzlich Papierexemplare, die Stadt Luzern nicht.
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Zürich hat die Frist klar gesetzt: Seit 1. April 2024 gilt die neue Rechtsgrundlage für das volldigitale Baubewilligungsverfahren, und die Städte und Gemeinden haben bis 31. März 2027 Zeit, sich an eBaugesucheZH anzubinden. Bern, Luzern und Aargau arbeiten schon heute mit digitaler Eingabe, mit unterschiedlichen Regeln für Papier und Unterschrift.
Wie ist der Stand in den Kantonen?
Die Tabelle fasst die Angaben der Kantone zusammen, Stand 27. September 2026.
| Kanton | Portal | Digitale Eingabe | Papier zusätzlich | Unterschrift |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | eBaugesucheZH (portal.ebaugesuche.zh.ch) | Seit 1.4.2024 volldigital möglich; ab 1.4.2027 für sämtliche Baugesuche Pflicht | Kein Papierdossier nötig | Qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder von Hand unterschriebene Eingabequittung per Post |
| Bern | eBau (portal.ebau.apps.be.ch), Anmeldung mit BE-Login über AGOV | Pflicht seit 1.3.2022 | Zwei Ausfertigungen, datiert und unterzeichnet; sie sind rechtlich massgebend (Art. 10 Abs. 6 BewD) | Bauherrschaft, Projektverfassende und bei fremdem Boden die Grundeigentümerschaft (Art. 10 Abs. 2 BewD) |
| Luzern | eFormular (ebage-formular.lu.ch), einmalige Registrierung | Baugesuch mit dem kantonalen eFormular (§ 55 Abs. 1 PBV) | Ein Exemplar; die Gemeinde kann weitere verlangen | Unterschriftenblatt eigenhändig unterschrieben als PDF, elektronische Signatur oder zugelassene E-ID (§ 56 Abs. 1 PBV) |
| Aargau | eBau, mit Nutzerkonto auf ag.ch | In den angeschlossenen Gemeinden ausschliesslich digital (67 Gemeinden auf der Liste vom 17.8.2026); übrige Gemeinden mit kommunalem Formular | In angeschlossenen Gemeinden kein Postweg | Bei abweichender Grundeigentümerschaft die Eingabequittung herunterladen, von den darin genannten Personen unterschreiben lassen und wieder hochladen (Handbuch eBau, Version 1.4) |
| St. Gallen | eBauSG, im Aufbau | Gesetzesvorlage am 10.6.2026 in erster Lesung gutgeheissen: Plan- und Baubewilligungsverfahren grundsätzlich elektronisch; erste elektronische Verfahrenshandlungen laut Kanton voraussichtlich ab Sommer 2027 | Für beteiligte Dritte soll Papier möglich bleiben | noch keine Angabe |
Im Kanton Luzern geht die Stadt Luzern einen eigenen Weg: Seit 1. Januar 2026 nimmt sie Baugesuche über die Plattform «cymo ebau» komplett elektronisch entgegen. Dort entfällt die doppelte Eingabe auf Papier und als PDF; die Eingabequittung geht mit QES oder mit Originalunterschrift per Post ein, die Eingabe in ursprünglicher Form bleibt möglich. Der Kanton selbst entwickelt im Projekt DigiBauPro eine Anwendung, über die das Verfahren künftig digital und durchgängig laufen soll, ohne Datum auf seiner Projektseite.
Aargau setzt auf die Software «eBau by inosca», die auch in anderen Kantonen läuft. Zum Verbund inosca gehören laut eigener Website Aargau, Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Schwyz und Uri. Einen Schritt weiter geht Genf: Dort kann ein Baugesuch seit Oktober 2023 zusätzlich als BIM-Modell eingereicht werden, als freiwillige Ergänzung zur digitalen Eingabe.
Was ändert sich für Ihr Büro?
Das Portal ändert den Weg des Dossiers, die Sorgfalt daran bleibt. Fünf Punkte betreffen Architektinnen und Architekten direkt:
- Pläne als PDF, Formulare im Portal. In Zürich gehen Baugesuch und Unterlagen im Dateiformat PDF über die Plattform (§ 6 Abs. 1 BVV, zitiert in den Signaturvorschriften der Baudirektion). Im Aargau ersetzen die Eingaben im Portal die kommunalen und das kantonale Baugesuchsformular, samt Brandschutzformular der AGV und Formular des AWA.
- Nummer und Versionsdatum auf jedem Plan. Luzern verlangt, dass Pläne und Beilagen eine Nummer und das Datum der Version tragen und im Beilagenverzeichnis stehen (§ 55 Abs. 5 PBV). Ein sauber geführter Planindex liefert Nummer und Versionsdatum bereits.
- Unterschrift früh klären. Für die elektronische Unterschrift in Zürich braucht es eine QES; der Kanton listet die Schweizer Anbieter. Wer keine hat, unterschreibt die ausgedruckte Eingabequittung und schickt das Original per Post ans Bauamt.
- Papier und Datei gleich halten. In Bern sind die Papierausfertigungen rechtlich massgebend, und laut FAQ des Kantons gelten bei Abweichungen die physischen Unterlagen. Bei der Eingabe bestätigen Sie, dass beide Fassungen übereinstimmen; jede Revision gehört deshalb in beide.
- Rückfragen und Auflage laufen digital. Im Aargau gehen Korrespondenz und ergänzte Eingaben nach der Einreichung ausschliesslich digital über eBau. In Zürich liegen elektronisch eingereichte Gesuche digital in der eAuflageZH öffentlich auf.
Warum lohnt sich eine Prüfung vor dem Hochladen?
eBau in Bern lässt ein Gesuch erst abschicken, wenn alle erforderlichen Angaben erfasst und die Dokumente hochgeladen sind; die Qualität der Eingaben kann es laut Regierungsrat nur punktuell prüfen. Fehlerhafte Angaben lassen sich weiterhin hochladen und lösen Nachforderungen aus. Der Bericht des Regierungsrats vom 21. August 2024 nennt rund 20’000 Baugesuche pro Jahr in eBau.
In der Umfrage dazu (Herbst 2023, 1118 ausgewertete Rückmeldungen) nehmen rund 30 % der Befragten eine tiefere Qualität der Gesuche wahr als bei der Papiereingabe, rund 60 % eine gleiche oder bessere. Als ersten Hauptgrund für mangelnde Qualität nennen sie Gesuche, die unvollständig eingereicht oder deren Fragen nicht korrekt beantwortet werden.
Im Kanton Zürich zeigt sich ein ähnliches Bild. Eine Studie der FHNW im Auftrag der Baudirektion (April 2026) hält aus dem Arbeitsbesuch beim Amt für Baubewilligungen der Stadt Winterthur fest: Die Qualität der Baueingaben sei die zentrale Herausforderung; unvollständige oder formell fehlerhafte Gesuche, etwa mit fehlenden oder nicht übereinstimmenden Unterschriften, führten zu Rückweisungen oder Nachforderungen. Trotz eBaugesucheZH habe die Qualität der Gesuche in den letzten Jahren tendenziell abgenommen.
Das grösste kurzfristige Potenzial für KI und Automatisierung sieht die Studie in der frühen Phase der Gesuchstellung, etwa bei automatisierten Vorabprüfungen; sie empfiehlt eine Pilotphase in einer oder mehreren Gemeinden. Mit der Stadt Winterthur entwickelt die FHNW bereits einen Prototyp für solche Vorprüfungen, der etwa Unterschrift und Grundeigentümer abgleicht; er steht laut Studie in der Entwicklungs- und Pilotphase. Bis solche Prüfungen bei den Behörden laufen, liegt die Vorprüfung beim Büro.
Welche Arbeit erledigt ArchX für die Baueingabe?
Sie geben ArchX von FrontierX den ganzen Projektordner mit dem Baugesuch. ArchX liest Pläne, Formulare, Beilagenverzeichnis und Beschriebe und meldet, was fehlt und was sich zwischen den Unterlagen widerspricht. Gescannte Beilagen liest es mit Texterkennung auf Ihrem Rechner.
Im Test prüfte ArchX einen Projektordner mit acht eingebauten Fehlern gegen sein Beilagenverzeichnis: Alle acht standen im Bericht, jeder mit Fundstelle und nächstem Schritt. Die Beilagenliste Ihres Kantons geben Sie als zusätzliche Prüfquelle mit. Die Eingabe im Portal und die Unterschrift bleiben bei Ihnen.
Baugesuche enthalten Angaben zur Bauherrschaft und zur Grundeigentümerschaft. So gehen die Daten:
Ihre Dateien bleiben in Ihrem Projektordner. Was ArchX von FrontierX für einen Auftrag liest, verarbeitet OpenAI über das ChatGPT-Konto Ihres Büros, auch in den USA. Projektinhalte gehen nicht automatisch an FrontierX.
Wie bereiten Sie das nächste Baugesuch vor?
- Beim Bauamt klären, ob die Gemeinde an das Portal angebunden ist und wie viele Papierexemplare sie verlangt.
- Festlegen, wer unterschreibt und wie: QES oder handschriftliche Eingabequittung in Zürich, Unterschriftenblatt als PDF oder elektronische Signatur beim Luzerner eFormular, Papierausfertigungen in Bern.
- Pläne mit Nummer und Versionsdatum als PDF ausgeben und das Beilagenverzeichnis nachführen.
- Den ganzen Ordner vor dem Hochladen gegen die Beilagenliste des Kantons prüfen.
- Hochladen, unterschreiben und in Bern sowie beim Luzerner eFormular das Papier aus genau demselben Stand drucken.
Lassen Sie ArchX den Ordner Ihres nächsten Baugesuchs vor dem Hochladen prüfen: ArchX kostenlos testen. Oder wir richten ArchX am KI-Tag in Ihrem Büro ein und nehmen das Baugesuch als erstes echtes Projekt.
Häufige Fragen
Ab wann ist die elektronische Baueingabe im Kanton Zürich Pflicht?
Ab 1. April 2027 müssen im Kanton Zürich sämtliche Baugesuche über die Plattform eBaugesucheZH eingereicht werden. Bis 31. März 2027 binden sich die Städte und Gemeinden an. Ob Ihre Gemeinde bis dahin noch Gesuche auf Papier annimmt, sagt Ihnen das Bauamt.
Brauche ich für eBaugesucheZH eine qualifizierte elektronische Signatur?
Für die elektronische Unterschrift ja: Der Kanton verlangt dafür eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) und nennt die Schweizer Anbieter. Alternativ drucken Sie die Eingabequittung aus, unterschreiben sie von Hand und senden das Original per Post an das Bauamt.
Muss ich im Kanton Bern trotz eBau noch Papier einreichen?
Ja. Nach Art. 10 Abs. 6 des Baubewilligungsdekrets (Stand 1. April 2023) gehen die Gesuchsunterlagen mit den Plänen zusätzlich in zwei Papierausfertigungen, datiert und unterzeichnet, an die Gemeinde. Diese Papierausfertigungen sind rechtlich massgebend.
Wie reiche ich ein Baugesuch im Kanton Luzern digital ein?
Über das kantonale eFormular (ebage-formular.lu.ch) nach einmaliger Registrierung. Das Baugesuch braucht ein eigenhändig unterschriebenes Unterschriftenblatt als PDF, eine elektronische Signatur oder die Anmeldung mit einer zugelassenen E-ID (§ 56 Abs. 1 PBV). Zusätzlich geht ein Exemplar auf Papier an die Gemeinde. Die Stadt Luzern nimmt Baugesuche seit 1. Januar 2026 über «cymo ebau» komplett elektronisch entgegen.
Quellen
Quellen
- Elektronische Baugesuche, Baudirektion Kanton Zürich. Abgerufen am 27.09.2026.
- Signaturvorschriften eBaugesucheZH – Volldigital (Version 0.3), Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung, 12.03.2024. Abgerufen am 27.09.2026.
- Studie zur Evaluation des KI-/Automatisierungspotenzials im Baubewilligungsverfahren, Institut Digitales Bauen FHNW im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich, 24.04.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
- eBau – elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern, Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern. Abgerufen am 27.09.2026.
- inosca – Interkantonale Entwicklungsgemeinschaft für elektronische Bewilligungsprozesse, inosca. Abgerufen am 27.09.2026.
- eBau FAQ, Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern. Abgerufen am 27.09.2026.
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD), BSG 725.1, Stand 1. April 2023, Kanton Bern, BELEX, 01.04.2023. Abgerufen am 27.09.2026.
- eBau – Bericht zur Umsetzung des Postulats 267-2021, Regierungsrat des Kantons Bern, 21.08.2024. Abgerufen am 27.09.2026.
- Gesuche und Meldungen, Kanton Luzern, Raum und Wirtschaft (rawi). Abgerufen am 27.09.2026.
- Planungs- und Bauverordnung (PBV), SRL 736, Stand 1. Juli 2026, Kanton Luzern, Systematische Rechtssammlung, 01.07.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
- Zukunft Baubewilligung, Kanton Luzern, Raum und Wirtschaft (rawi). Abgerufen am 27.09.2026.
- eBau, Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 17.08.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
- eBau: Handbuch für Gesuchstellende, Version 1.4, Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 17.08.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
- Gesuchsunterlagen, Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 10.02.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
- Ab 1. Januar 2026 sind bei der Stadt Luzern Baugesuche komplett elektronisch möglich, Stadt Luzern, 11.12.2025. Abgerufen am 27.09.2026.
- Baubewilligungen und weitere Verfahren digitalisieren, Kanton St. Gallen, 26.09.2025. Abgerufen am 27.09.2026.
- Erste Verwaltungsverfahren elektronisch abwickeln, Kanton St. Gallen, 13.02.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
- St. Galler Kantonsrat setzt auf die digitale Verwaltung, Keystone-SDA, swissinfo.ch, 10.06.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
- L'Etat de Genève ouvre la possibilité de déposer une autorisation de construire en utilisant une maquette BIM, République et canton de Genève, 05.10.2023. Abgerufen am 27.09.2026.

