KI-Datenschutz im Schweizer Architekturbüro

Für KI gilt in der Schweiz das Datenschutzgesetz direkt; ein eigenes KI-Gesetz gibt es derzeit nicht. Ein Architekturbüro regelt vier Dinge: Abo und Trainingseinstellung, Datenverarbeitungsvertrag, Staaten der Verarbeitung und die Information von Bauherrschaft und Beteiligten.

Von Tim Gashi, Gründer und Geschäftsführer, TYTOS GmbH. Stand .

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Für KI gilt in der Schweiz das Datenschutzgesetz, und zwar direkt: Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) weist Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Anwendungen ausdrücklich darauf hin (Mitteilung vom 8. Mai 2025). Ein Architekturbüro, das ChatGPT oder einen KI-Agenten mit Plänen, Protokollen und Mails arbeiten lässt, ist also bereits heute in der Pflicht, sobald darin Personendaten stehen. Nur ein Drittel der befragten KMU, die KI einsetzen, hat dafür eine klare Datenschutzregelung; bei Firmen mit 5 bis 9 Mitarbeitenden sind es 23 Prozent (AXA-Studie, durchgeführt von Sotomo, 300 KMU aus der Deutsch- und Westschweiz, befragt im März 2025).

Gilt das Datenschutzgesetz auch für KI?

Ja. Das DSG ist technologieneutral formuliert, deshalb gilt es laut EDÖB auch für KI-gestützte Bearbeitungen. Der EDÖB nennt unter anderem: Zweck, Funktionsweise und Datenquellen transparent machen; wer mit einem Sprachmodell kommuniziert, hat ein Recht zu erfahren, ob eine Maschine antwortet und ob die eingegebenen Daten weiterverwendet werden; automatisierte Einzelentscheidungen kann man von einem Menschen überprüfen lassen; bei hohen Risiken braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung; wer Gesichter, Bilder oder Stimmen erkennbarer Personen mit KI verfälscht, muss das deutlich erkennbar machen.

Ein eigenes KI-Gesetz gibt es laut Bundesamt für Justiz derzeit nicht. Der Bundesrat hat das EJPD am 12. Februar 2025 beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Bis neue Regeln gelten, ist für Personendaten das DSG der Massstab.

Welche Daten in Plänen und Protokollen sind Personendaten?

Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen (Art. 5 lit. a DSG). Im Büro sind das zum Beispiel Name, Adresse und Telefonnummer der Bauherrschaft im Plankopf und in der Adressliste, die Namen hinter den Pendenzen im Bausitzungsprotokoll, Mails von Nachbarn im Bewilligungsverfahren oder Fotos einer bewohnten Wohnung aus der Bestandesaufnahme. Das Gesetz schützt Daten natürlicher Personen (Art. 2 Abs. 1 DSG): Baut eine AG, eine Genossenschaft oder eine Gemeinde, sind die Angaben zur Organisation selbst keine Personendaten, die Namen der Ansprechpersonen schon.

Besonders schützenswert sind unter anderem Angaben über die Gesundheit (Art. 5 lit. c Ziff. 2 DSG). Sie tauchen im Büro auf, wenn ein Umbau wegen einer Krankheit oder Behinderung hindernisfrei werden soll. Braucht es für die Bearbeitung eine Einwilligung, muss sie bei solchen Daten ausdrücklich erfolgen (Art. 6 Abs. 7 lit. a DSG).

Wer eine Bausitzung aufnehmen will, damit die KI daraus ein Protokoll schreibt, holt vorher die Einwilligung aller Beteiligten ein. Wer als Teilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne Einwilligung der anderen aufnimmt, ist auf Antrag strafbar (Art. 179ter StGB). Halten Sie das Ja der Runde am Anfang des Protokolls fest.

Was verlangt das DSG konkret, wenn Ihr Büro KI nutzt?

Die folgenden Artikel betreffen den Alltag mit KI direkt. Die mittlere Spalte gibt den Gesetzestext in eigenen Worten wieder, die rechte Spalte ist unsere Einordnung für ein Architekturbüro.

Was verlangt das DSG konkret, wenn Ihr Büro KI nutzt?
Artikel Was er sagt Was das im Büro heisst
Art. 6 DSG – Grundsätze Bearbeitung rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig; nur für einen bestimmten, für die betroffene Person erkennbaren Zweck; wer bearbeitet, vergewissert sich, dass die Daten richtig sind. Der KI nur geben, was die Aufgabe braucht. Namen, Termine und Pendenzen im Ergebnis prüfen, bevor es an die Bauherrschaft geht.
Art. 8 DSG – Datensicherheit Verantwortliche und Auftragsbearbeiter sorgen mit technischen und organisatorischen Massnahmen für eine dem Risiko angemessene Sicherheit. Ein eigenes Konto je Person, Zugänge beim Austritt sofort entziehen, Projektordner mit Zugriffsrechten.
Art. 9 DSG – Auftragsbearbeitung Ein Dienstleister darf Daten im Auftrag bearbeiten, wenn er nur tut, was Sie selbst dürften, und keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Sie vergewissern sich, dass er die Datensicherheit gewährleistet. Mit dem KI-Anbieter einen Datenverarbeitungsvertrag abschliessen. Im Vertrag mit der Bauherrschaft nachsehen, ob eine Geheimhaltungsklausel die Weitergabe einschränkt.
Art. 16 DSG – Bekanntgabe ins Ausland Erlaubt in Staaten, denen der Bundesrat angemessenen Schutz bescheinigt, sonst mit geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln. Für die USA gilt der Schutz nur bei Firmen als angemessen, die nach dem Datenschutzrahmen Schweiz–USA zertifiziert sind (Anhang 1 DSV). Im Vertrag des Anbieters nachsehen, in welchen Staaten verarbeitet wird und auf welche Garantie er sich stützt.
Art. 19 DSG – Informationspflicht Bei der Beschaffung informieren über Verantwortlichen, Zweck und Empfänger; bei Bekanntgabe ins Ausland auch über Staat und Garantien. Den KI-Dienst mit Staat in der Datenschutzerklärung des Büros und im Architektenvertrag als Empfänger nennen.
Art. 21 DSG – automatisierte Einzelentscheidung Beruht eine Entscheidung mit Rechtsfolge oder erheblicher Beeinträchtigung ausschliesslich auf automatisierter Bearbeitung, muss die betroffene Person informiert werden und kann eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen. Die KI bereitet vor, eine Person entscheidet, etwa bei Bewerbungen.
Art. 22 DSG – Datenschutz-Folgenabschätzung Vorgängig nötig, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko bringen kann, namentlich bei umfangreicher Bearbeitung besonders schützenswerter Daten. Bei Vorhaben mit vielen Gesundheitsangaben, etwa Bewohnerdaten für einen Heimumbau, vorher klären, ob eine Abschätzung nötig ist.

Welches ChatGPT-Abo passt zu einem Architekturbüro?

Vom Abo hängt ab, ob OpenAI standardmässig mit Ihren Inhalten trainieren darf. Für ChatGPT Business, Enterprise und Edu sowie die API schreibt OpenAI: Geschäftliche Daten werden standardmässig nicht zum Training verwendet, Eingaben und Ausgaben gehören Ihnen, soweit das Gesetz es zulässt (Seite «Enterprise-Datenschutz», aktualisiert am 8. Januar 2026). Einen Datenverarbeitungsvertrag bietet OpenAI dort für Business, Enterprise und die API an; für ChatGPT Business nennt OpenAI ein abgeschlossenes SOC-2-Typ-2-Audit.

Im Business-Arbeitsbereich legen die Admins fest, wie lange Daten aufbewahrt werden; gelöschte Gespräche entfernt OpenAI innerhalb von 30 Tagen, ausser eine längere Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben oder zum Schutz vor Schaden nötig. Die Admins können zudem die Gespräche der Mitglieder im Arbeitsbereich einsehen, exportieren und löschen. Auch das gehört in die interne Regel des Büros, denn es betrifft die Daten Ihrer Mitarbeitenden.

Bei den Diensten für Einzelpersonen, also auch bei Plus oder Pro, kann OpenAI Inhalte zum Training verwenden, solange Sie nicht widersprechen. Abschalten lässt sich das in den Einstellungen unter «Datenkontrollen» mit dem Schalter «Das Modell für alle verbessern»; laut OpenAI gilt er bei einem persönlichen Abo auch für Aufgaben in Codex. Geben Sie eine Rückmeldung per Daumen, kann OpenAI das ganze zugehörige Gespräch trotzdem zum Training verwenden.

Zum Speicherort: In seiner Datenschutzrichtlinie für EWR, Vereinigtes Königreich und Schweiz nennt OpenAI auch Server in den USA (Stand 24. August 2026); Inhalte von Business-Kunden regelt statt dieser Richtlinie der Kundenvertrag. Für ein Büro, das mit Unterlagen der Bauherrschaft arbeitet, spricht deshalb viel für einen Business-Arbeitsbereich: Training standardmässig aus, Datenverarbeitungsvertrag, Konten zentral verwaltet.

Die Angaben zu den Abos stammen von OpenAI, Stand 27.09.2026.

Wie geht ArchX von FrontierX mit Ihren Projektdaten um?

ArchX von FrontierX ist eine Desktop-App auf dem Codex-Kern von OpenAI und arbeitet mit dem ChatGPT-Konto Ihres Büros: Anmeldung über ChatGPT, kein API-Schlüssel, kein zweites Login. Für Aufträge an ArchX gilt deshalb die Trainingseinstellung Ihres ChatGPT-Abos, bei einem persönlichen Abo also der oben genannte Schalter, der laut OpenAI auch für Aufgaben in Codex gilt. Codex hat laut OpenAI zusätzlich eine eigene Einstellung für das Training mit ganzen Arbeitsumgebungen.

Ihre Dateien bleiben in Ihrem Projektordner. Was der Agent für einen Auftrag liest, verarbeitet OpenAI über das ChatGPT-Konto Ihres Büros. An FrontierX gehen Projektinhalte nie automatisch; sie erreichen uns nur, wenn Sie sie selbst mitschicken, etwa bei einer Supportanfrage. Für Ihre Datenschutzerklärung heisst das: Empfänger der Projektdaten für die KI-Arbeit ist OpenAI.

Für Lizenz und Updates erhält FrontierX einmal am Tag wenige Angaben zur Installation, etwa die E-Mail-Adresse des ChatGPT-Kontos, Betriebssystem und Version; Projektinhalte, Datei- und Projektnamen gehören nicht dazu. Die vollständige Liste steht unter Daten.

Befehle des Agenten laufen in einer abgeschotteten Umgebung ohne Internet und schreiben nur in den Projektordner und einen eigenen Zwischenordner der App. Braucht ein Befehl mehr, prüft ArchX im voreingestellten Modus «Für mich genehmigen» die Anfrage selbst und zeigt das Ergebnis an; im Modus «Genehmigung anfordern» entscheiden Sie. Den Vollzugriff auf Internet und Dateien des Benutzerkontos schalten Sie nur bewusst ein. Messen im PDF-Plan, NPK-Katalog lesen, Devis-Datei schreiben, Texterkennung für Scans und Diktat laufen auf Ihrem Rechner.

Womit fängt ein Büro an?

  1. Abo festlegen: Business-Arbeitsbereich oder, bei persönlichen Abos, den Trainingsschalter bei jeder Person ausschalten.
  2. Vertrag abschliessen: Datenverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter, darin Staaten und Garantien nachsehen. OpenAI nennt ihn für Business, Enterprise und die API.
  3. Eine Seite interne Regel: welche Dienste erlaubt sind, welche Unterlagen hineingehen, wer Ergebnisse prüft, Aufnahmen nur mit Einwilligung.
  4. Informieren: Datenschutzerklärung und Architektenvertrag um den KI-Dienst als Empfänger mit Staat ergänzen.
  5. Ergebnisse prüfen: Protokolle, Mengen und Devis-Entwürfe gibt eine Fachperson des Büros frei, bevor sie das Büro verlassen.

ArchX arbeitet über das ChatGPT-Konto Ihres Büros, also nach den Einstellungen, die Sie dort festlegen: ArchX kostenlos testen. Am KI-Tag richten wir es mit Ihnen ein und gehen den Datenfluss in Ihrem Büro gemeinsam durch.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz ein eigenes KI-Gesetz?

Nein, derzeit nicht. Es gilt das Datenschutzgesetz, das laut EDÖB direkt auf KI anwendbar ist. Der Bundesrat hat das EJPD am 12. Februar 2025 beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für neue KI-Regeln zu erarbeiten (Bundesamt für Justiz, abgerufen am 27.09.2026).

Muss ein kleines Architekturbüro ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen?

In der Regel nicht. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind davon befreit, ausser sie bearbeiten besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang oder betreiben ein Profiling mit hohem Risiko (Art. 24 DSV). Eine kurze interne Liste dokumentiert, welche KI-Dienste Ihr Büro verwendet.

Darf ich eine Bausitzung aufnehmen, damit die KI das Protokoll schreibt?

Mit der Einwilligung aller Beteiligten. Wer als Teilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne Einwilligung der anderen auf einen Tonträger aufnimmt, ist auf Antrag strafbar (Art. 179ter StGB). Fragen Sie zu Beginn der Sitzung und halten Sie die Zustimmung im Protokoll fest.

Trainiert OpenAI mit meinen Plänen, wenn ich ChatGPT Plus nutze?

Bei den Diensten für Einzelpersonen kann OpenAI Inhalte zum Training verwenden, solange Sie nicht widersprechen. Sie schalten das in den Einstellungen unter «Datenkontrollen» aus, mit dem Schalter «Das Modell für alle verbessern». Bei ChatGPT Business, Enterprise und Edu ist das Training laut OpenAI standardmässig aus.

Quellen

Quellen

  1. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, Stand am 7. Juli 2025, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 07.07.2025. Abgerufen am 27.09.2026.
  2. Verordnung über den Datenschutz (DSV), SR 235.11, Stand am 1. Dezember 2025, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 01.12.2025. Abgerufen am 27.09.2026.
  3. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0, Art. 179ter, Stand am 12. Juni 2026, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 12.06.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
  4. Update – Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), 08.05.2025. Abgerufen am 27.09.2026.
  5. Künstliche Intelligenz (Stand der Gesetzgebung), Bundesamt für Justiz, 12.02.2025. Abgerufen am 27.09.2026.
  6. AXA KMU-Arbeitsmarktstudie: Künstliche Intelligenz erobert Schweizer KMU, AXA Schweiz, durchgeführt von Sotomo, 08.10.2025. Abgerufen am 27.09.2026.
  7. Enterprise-Datenschutz bei OpenAI, OpenAI, 08.01.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
  8. Wie Ihre Daten zur Verbesserung der Leistung unserer Modelle verwendet werden, OpenAI, 13.03.2026. Abgerufen am 27.09.2026.
  9. Data controls in ChatGPT, OpenAI Help Center. Abgerufen am 27.09.2026.
  10. FAQ zu Datenkontrollen, OpenAI Help Center. Abgerufen am 27.09.2026.
  11. EU-Datenschutzrichtlinie (gilt für EWR, Vereinigtes Königreich und Schweiz), OpenAI, 24.08.2026. Abgerufen am 27.09.2026.

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